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Allgemeine Situation

Seit Jahrzehnten wird die Frage heiß diskutiert, ob die Handystrahlung krebserregend ist. Immer wieder werden Studien von verschiedenen Institutionen und Wissenschaftlern hierzu durchgeführt.

Das Bundesamt für Strahlenschutz hat diesbezüglich das Deutsche Mobilfunk Forschungsprogramm „Zum Schutz der Menschen“ ins Leben gerufen. Es sollten u. a. die geltenden Grenzwerte kritisch überprüft werden. Die Ergebnisse haben gezeigt, dass insgesamt kein Anlass besteht, die bestehenden Grenzwerte in Zweifel zu ziehen. Weitere Informationen auch hier: 

http://doris.bfs.de/jspui/bitstream/urn:nbn:de:0221-201004211588/1/BfS_2008_Deutsches_Mobilfunk_Forschungsprogramm.pdf

http://www.bfs.de/de/elektro/hff/papiere.html/who_stellungnahme.html

Auch das Deutsche Krebsforschungszentrum beschäftigt sich umfassend mit dem Thema. Im letzten Bericht vom Mai 2010 konnten die beteiligten Wissenschaftler auch hier keinen Zusammenhang zwischen der Handystrahlung und dem Entstehen von Gehirntumoren feststellen.

Es wurde jedoch zweifelsfrei festgestellt, dass Handys mit schlechtem Empfang eine maximale Sendeleistung aufbringen müssen. Die Signale werden nicht gesendet sondern gepulst mit 217 Hertz (entspricht 217 Pulsen PRO Sekunde). Dies wiederum führt zu einer deutlich höheren Strahlenbelastung als bei einem Handy mit niedrigerem Empfang.

Eine der größten Studien wurde außerdem in Dänemark durchgeführt und im Jahre 2011 zum Abschluss gebracht. Hierbei handelt es sich um eine Langzeitstudie, die mit insgesamt 358.403 Menschen durchgeführt wurde. Wieder einmal konnte kein erhöhtes Krebsrisiko für Handynutzer festgestellt werden.

Link zum -Zeitschriftenbericht

Die uns bekannten Studien beschäftigen sich generell mit der Frage, ob Handystrahlung krebserregend ist. Dies bezieht sich hauptsächlich auf die direkte Nutzung des Handys und nicht auf die Strahlung durch die Mobilfunkmasten. Auf der Internetseite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) ist lediglich eine Stellungnahme zum Artikel „Krebsinzidenz von Anwohnern im Umkreis einer Mobilfunksendeanlage in Westfalen“ abgedruckt. Das BfS hat diese Ergebnisse bewertet und kam u. a. zu dem Ergebnis, dass:

aufgrund zu kleiner Fallzahlen keine Unterscheidung zwischen Zufall oder tatsächlicher Risikoerhöhung möglich ist,

nur eine selektive Teilnahme erfolgt ist (Teilnehmerrate nur 50%)

und dass andere Risikofaktoren nicht berücksichtigt wurden.

Link zum Bundesamt für Strahlenschutz

Somit ist bis heute nicht nachgewiesen, ob die Strahlung krebserregend ist oder nicht! Fakt ist jedoch, dass es fast in der ganzen Bundesrepublik möglich ist, mobil zu telefonieren und es eindeutige Grenzwerte gibt, die überall eingehalten werden.

 

Situation auf dem Dilsberg

Die Diskussion auf dem Dilsberg bezieht sich nicht auf gesundheitliche Beeinträchtigungen, sondern vielmehr um persönliche Befindlichkeiten.

Zusätzliche Informationen für Sie:

 Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vom 19.07.2010 Aktenzeichen 8 S 77/09

Bundesverwaltungsgericht setzt juristischer Auseinandersetzung vorerst ein Ende, 25.04.2012

Gutachten Diplomphysiker, Herr Dr. Thomas Gritsch, vom  TÜV Süd aus München

Link zum Bundesamt für Strahlenschutz

Link zum -Zeitschriftenbericht von Zeit.de